Teilnahmebedingungen



Für die Ausstellenden:
-            Ab 08.00 Uhr Türöffnung und Einrichtung der Stände
-            Die Produkte müssen selbstgemacht und qualitativ hochstehend sein
-            Die Produkte werden in einem selbst mitgebrachten, möglichst nostalgischen Koffer präsentiert
-            Die Produkte müssen durch die Herstellenden persönlich verkauft werden
-            Es dürfen nur die bei der Anmeldung angegebenen Produkte verkauft werden
-            Pro Ausstellende wird je eine Tischhälfte von ca. 80x80 cm zur Verfügung gestellt
-            Nachschub kann unter dem Tisch stehen
-            Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden
-            Die Ausstellenden nehmen ein weisses Lein- oder Tischtuch zur Tischabdeckung mit
-            Der Stand darf frühestens um 16.00 Uhr abgeräumt werden
-            Preis pro Kofferplatz: Fr. 40.-

Was wir bieten:
-            Pro Ausstellende wird ein Kofferplatz inklusive Stuhl vergeben
-            Die Plätze werden vorgängig von uns ausgelost und vor Ort angeschrieben (Liste am Infostand)
-            Werbung wird via Flyer, Plakate, Blogs etc. und Mundpropaganda gemacht
-            Pro Ausstellende werden 30 Gratis-Flyer zur Verfügung gestellt
-            Der Verkaufserlös der Produkte gehört vollumfänglich den Ausstellenden

Teilnahmebedingungen:
-            Das OK entscheidet über die Teilnahme der Ausstellenden
-            Dieser Entscheid kann nicht angefochten werden
-            Mit dem Versand der Rechnung wird die Teilnahme definitiv bestätigt
-            Die Standmiete ist innert 7 Tagen nach Eingang der Rechnung zu überweisen
-            Mit der Bezahlung der Standmiete ist die Teilnahme verbindlich
-            Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen wird der Standplatz weitergegeben
-            Bei kurzfristiger Absage (7 Tage vor dem Markt) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr
-            Das OK kann keine Verkaufsgarantie übernehmen und lehnt jegliche Haftung ab
-            Versicherung ist Sache der Ausstellenden

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